
… sagte ich mir, als ich vor einigen Monaten meinen Nachnamen als .eu-Domäne registrieren wollte. So häufig ist mein Nachname in Deutschland zwar nicht, aber offensichtlich gibt es genug Interessenten. Genau genommen sogar zu viele Interessenten, bei der Beantragung eines .eu-Domains waren auch schon mindestens zwei Hurensöhne internet-interessierte Namensvettern schneller. Tja, wieder nicht der Erste – Frauen mögen das ja gut finden, bei der Registrierung eines Domains ist es hinderlich.
Aber, es gab ja mehrere Wege zum Ziel. Neben der freien Registrierung, die abgesehen von der jährlichen Domaingebühr nichts kostete, gab es noch die zwei Sunrise Phasen. In der zweiten Sunrise Phase konnte man Registrierungen auf der Basis von dem Namensrecht beantragen. Die Randbedingungen des Spiels: man zahlt knapp 130 EUR ein und hofft, dass man der Erste ist, der so blöde ist – weil nur der Erste gewinnt.
Die freudige Nachricht kam am 7. Februar: ausser mir war keiner meiner Namensvettern so bescheuert, den Gegenwert von zwei romantischen Abendessen zu zweit für den Registrierungsantrag auszugeben. Frei nach dem Motto “Wer den ersten Schritt macht, muss auch den zweiten tun” (hat das mal jemand direkt vor einem Abgrund ausprobiert?) folgte dann der Gang zu einem Anwalt. Es reicht nicht, einen Nachnamen zu haben, man muss auch noch einen authorisierten Dritten bitten, diesen Umstand zu bestätigen. Diese Bestätigung umfasste schlappe 40 DIN A Seiten mit Gerichtsurteilen einschließlich einer mehrseitigen eidesstattlichen Erklärung. Zusammen mit dem Porto ging dann noch einmal die gleiche Summe auf die Reise.
Immerhin, es hat geklappt. Ich bin inzwischen um vier romantische Abendessen ärmer – womögliche angenehme Folgeaktivitäten nach dem Essen unberücksichtigt – und dafür stolzer Besitzer eines .eu-Domain mit meinem Nachnamen. Cool. Was mache ich jetzt damit?