Gleiche Maßstäbe?
Wenn ein IT Administrator in fremden Emails stöbert und die Inhalte an Dritte weitergibt, kann ihm fristlos gekündigt werden – aus meiner Sicht auch vollkommen zu Recht. Die technische Möglichkeit, etwas zu tun, ist eine Sache – das dazugehörige verantwortliche und vertrauensvolle Handeln eine andere. Zu behaupten, ihm wäre nicht bewusst gewesen, unrechtmäßig zu handeln, ist ungefähr so glaubwürdig wie ein Berufskraftfahrer, der nach einem Auffahrunfall behauptet, er wüsste nicht, dass man ein Fahrzeug bremsen muss.
Am gleichen Tag stand im gleichen Newsticker eine Mitteilung, dass der Vorstand der CDU-Fraktion in Geldern die Emails von seinen Fraktionsmitgliedern abfängt. Die Fraktionsspitze findet dies laut der Heise News auch ganz in Ordnung: man vergleiche die Emails mit Postkarten, die man ja auch lesen dürfte. Dieses Maß an Unwissenheitheit ist aus meiner Sicht ebenso glaubhaft, wie die fiktive Ausrede des Berufskraftfahrers.
Ich bin gespannt, ob in Geldern mit dem gleichen Maßstab gehandelt wird, wie bei dem IT Administrator. Der erhält übrigens keine Pensionszusage und muss sich nun einen neuen Job suchen.

